Der stellvertretende Versammlungsleiter und stellv. Landesvorsitzende Daniel Lachmann hat beim Verwaltungsgericht Gießen Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Stadt Staufenberg eingereicht. Er wehrt sich damit gegen die seiner Ansicht nach rechtswidrige Auflösung der Gedenkveranstaltung am 15. November 2025 unter dem Motto „Wir gedenken den gefallenen deutschen Soldaten und allen Opfern unseres Volkes – Für einen würdigen Erhalt des Immelmann-Denkmals“.
Der von Thassilo Hantusch angemeldete Aufzug war nach Angaben der Klägerseite bis zum Zeitpunkt der Auflösung gegen 19:45 Uhr reibungslos und störungsfrei verlaufen. Dennoch löste ein Vertreter der Versammlungsbehörde der Stadt Staufenberg die Versammlung auf. Die Polizei stellte anschließend die Personalien aller Teilnehmer fest. Eine schriftliche Begründung der Auflösung blieb zunächst aus; ein Schreiben der Stadt vom 1. Dezember 2025 bestätigte lediglich die Auflösung, ohne Gründe zu nennen.
In der beim Verwaltungsgericht Gießen eingereichten Klage beantragt Daniel Lachmann die Feststellung, dass die Auflösung der Versammlung rechtswidrig war. Die Klage wird als Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erhoben, da die Versammlung durch Zeitablauf erledigt ist.
Daniel Lachmann äußerte sich zum Verfahren wie folgt: „Ich lasse mir mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht nehmen. Wenn Behörden friedliche Gedenkmärsche mit vorgeschobenen Gründen auflösen, muss dies gerichtlich überprüft werden. Es geht nicht nur um diesen einen Abend, sondern darum, dass solche Übergriffe auf unser Versammlungsrecht nicht zur Normalität werden.“
Der Prozessbevollmächtigte RA Peter Richter betont, dass die Stadt Staufenberg offenbar krampfhaft nach Gründen gesucht habe, eine zuvor nicht verbotene Versammlung doch noch aufzulösen. Die vorgetragenen Argumente hielten einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
Die HEIMAT Hessen unterstützt die Klage und sieht in dem Verfahren einen wichtigen Schritt zur Verteidigung grundrechtlicher Freiheiten gegenüber überzogener staatlicher Einmischung in friedliche Versammlungen.
