In Deutschland hat sich in den letzten Jahren unter dem Zeichen des „Kampfes gegen rechts“ ein merkwürdiges politisch-juristisches Paralleluniversum herausgebildet, das teilweise auch widersprüchliche Signale aussendet. Das Rechtswesen wird als Waffe genutzt, um politische Gegner zu bekämpfen, zu diskreditieren, finanziell zu ruinieren oder aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen – oft unter dem Deckmantel formaler Legalität. Im angelsächsischen Raum werden all diese Prozesse unter dem Begriff der Lawfare (englisch: law = Recht + warfare = Kriegsführung) subsumiert.

Lawfare ist also zumindest im deutschen Kontext ein asymmetrischer Krieg gegen Rechts – geführt mit Aktenordnern, Kündigungsschreiben und Gerichtsterminen statt mit offener Gewalt. Ziel ist es, systemkritische Stimmen nicht nur politisch zu marginalisieren, sondern ihnen auch die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu entziehen. Ein Paradebeispiel für diese Strategie zur Brechung politisch Oppositioneller ist der Fall des hessischen HEIMAT-Landesvorsitzenden Stefan Jagsch. Seit 2010 (damals noch als NPD-Mitglied) arbeitete er zuverlässig und beanstandungsfrei als Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Empfang des Jobcenters Höchst. Er erledigte dort ganz normale bürokratische Aufgaben – wie sie tausende andere Beschäftigte
im öffentlichen Dienst tagtäglich verrichten. Im Mai 2014 machte die „Frankfurter Rundschau“ seine Parteimitgliedschaft und seine damalige Funktion in der NPD öffentlich. Daraufhin wurde er innerhalb kürzester Zeit freigestellt und wenig später gekündigt – obwohl es keinerlei Hinweise gab, dass er seine dienstlichen Pflichten jemals verletzt oder sich sonst irgendwie unkorrekt verhalten hätte. Jagsch zog vor Gericht – und setzte sich in beiden Instanzen klar durch. Sowohl das Arbeitsgericht Frankfurt als auch das Hessische Landesarbeitsgericht stellten übereinstimmend fest: Die Kündigungen waren
rechtswidrig. Das Arbeitsgericht betonte, dass für einfache Tätigkeiten im öffentlichen Dienst lediglich ein „einfaches Maß an Verfassungstreue“ erforderlich ist. Es reicht vollkommen aus, die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht aktiv zu bekämpfen. Das Gericht konnte keinerlei dienstliches Fehlverhalten feststellen. Das Landesarbeitsgericht ging noch weiter und kassierte beide Kündigungen (die außerordentliche und die ordentliche) aus mehreren Gründen: Zum einen hatte die Stadt die notwendige Zustimmung des Personalrats nicht ordnungsgemäß eingeholt, zum anderen hielt auch die sachliche Begründung der ordentlichen Kündigung einer Überprüfung nicht stand. Besonders bemerkenswert: Der Personalrat hatte sich damals geweigert, einer Entlassung allein aus weltanschaulichen Gründen zuzustimmen – eindeutliches Zeichen, dass selbst innerhalb
der Behörde die Auffassung vorherrschte, dass Jagsch sich nichts zuschulden hatte kommen lassen. Nach mehreren Jahren Rechtsstreit und trotz erheblichen politischen Drucks konnte Stefan Jagsch seine Rechte damals erfolgreich durchsetzen. Doch seine Verfolger lassen nicht locker.

Die Stadt kündigte ihm Ende 2025 aufgrund angeblicher Verstöße gegen die politische Treuepflicht. Diese sollen aufgrund seiner politischen Betätigung für die Partei DIE HEIMAT und seinen Aktivitäten in sozialen Medien entstanden sein. Über die Kündigungsschutzklage wird das Arbeitsgericht Frankfurt am 10. März 2026 entscheiden. Stefan Jagsch möchte sich aufgrund des laufenden Rechtsstreits nicht selbst zu der Thematik äußern. Der Fall Stefan
Jagsch zeigt vor allem auch eines: Juristische Kriegsführung ist asymmetrisch, da der Staat oder mächtige Institutionen wie Altparteien, NGOs oder Medien über unerschöpfliche Ressourcen verfügen – Steuergelder, Anwälte und bürokratische Apparate. Politische Gegner, oft Einzelpersonen oder kleine Gruppen, müssen hingegen ihre Verteidigung privat finanzieren, was sie schnell an ihre Grenzen bringen kann. Am Ende geht es häufig darum, wer
den längeren Atem hat. Der Fall Jagsch zeigt eindrucksvoll, wie wichtig der Schutz vor politisch motivierter Willkür im Arbeitsleben ist – gerade wenn jemand unbequeme Ansichten vertritt, sich aber im Dienst nichts vorzuwerfen hat. Am 10. März heißt es also Daumen drücken für Stefan Jagsch. Es geht auch darum, ein weiteres wichtiges Grundsatzurteil zu erkämpfen.

Der Text wurde von Arne Schimmer verfasst.

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