Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden, dass das neu eingeführte Wahlgesetz, welches das Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen in Hessen regelt, verfassungswidrig und nichtig sei.
Der Staatsgerichtshof erklärte in der Urteilsbegründung, dass grundsätzlich die Gestaltungsfreiheit dem Gesetzgeber überlassen ist, aber dieser müsse ein Verfahren wählen, das die Neutralität gegenüber allen Parteien und Wählervereinigungen möglichst wahre. Er dürfe daher im Vergleich zu einem bisher verwendeten Verfahren kein stärker verzerrendes und deshalb im Grunde überholtes Verfahren neu einführen.
Der Wetterauer Kreistagsabgeordnete und Spitzenkandidat zur Kreistagswahl kommentierte das Urteil wie folgt: „Das heutige Urteil zur Wahlrechtsreform kann als wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung im politischen Wettbewerb bewertet werden. Die Entscheidung bestätigt, dass auch weiterhin alle Parteien, die zur Wahl antreten und deren Kandidaten gewählt werden, Zugang zum Parlament erhalten müssen. Das Urteil wirkt sich positiv auf den Wahlkampf der HEIMAT aus und gibt uns Rückenwind.“